Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.05.2026 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
22.01.2026 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
08.10.2025 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
26.07.2023 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
26.01.2022 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.03.2021 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.05.2019
Neueintragungen